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   BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74   

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https://dejure.org/1977,2356
BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74 (https://dejure.org/1977,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1977 - VII C 72.74 (https://dejure.org/1977,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1977 - VII C 72.74 (https://dejure.org/1977,2356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf einem betriebenen Verkehrsflughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Flughafenunternehmer - Erhöhung der Entgelte - Luftfahrzeuge - Landegebühr - Abstellgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1978, 619
  • ZLW 1978, 49
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.10.1972 - KZR 1/72

    Benutzung eines Flughafens als öffentliche Anstaltsnutzung - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Ob diese Rechtsbeziehungen entsprechend der nahezu einhelligen Ansicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1969 in BB 1969, 1239 = Der Betrieb 1969, 1790 = MDR 1970, 214 und Urteil vom 27. Oktober 1972 in DVBl. 1974, 558 ff.; ferner Hofmann-Grabherr, a.a.O., RdNrn. 35 ff. zu § 6 LuftVG; Schleicher-Reymann-Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 2. Bd., 3. Aufl. 1966, Anm. 24, 29 zu § 6 LuftVG; Ruhwedel, BB 1965, 1093 [1094]) privatrechtlich oder, wie Ossenbühl (DVBl. 1974, 541 ff.) annimmt, öffentlich-rechtlich sind, ist hier unerheblich.

    Der BGH hat jedoch von seinem privatrechtlichen Ausgangspunkt her ausdrücklich betont, daß die Genehmigung nach § 43 LuftVZO im Falle der Anwendung der genehmigten Entgeltregelung auf den Benutzer die richterliche Inhaltskontrolle dieser Regelung im Zivilrechtswege nicht ausschließt (DVBl. 1974, 558 [561]).

    Deren Abwägung mit den ihnen widerstreitenden Interessen des Flughafenunternehmers sieht § 6 Abs. 3 LuftVG in Verbindung mit § 43 LuftVZO lediglich aus dem Gesichtspunkt der Wahrung des öffentlichen Interesses vor (so auch der BGH in DVBl. 1974, 558 [561]).

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Ob diese Voraussetzung bei einem Kläger erfüllt ist, der - wie hier - allenfalls Drittbetroffener des nicht an ihn, sondern einen anderen - hier an den beigeladenen Flughafenunternehmer - gerichteten Verwaltungsakts ist, kann nur den jeweils in Frage stehenden Vorschriften entnommen werden, auf denen der Verwaltungsakt beruht (BVerwGE 27, 29 [31]).

    Ein durch die angefochtene Genehmigung bewirkter Eingriff in ein Recht der Klägerin kann auch nicht mit der Begründung bejaht werden, daß § 43 LuftVZO, weil er die Regelung des Benutzungsentgelts von der behördlichen Genehmigung abhängig mache, ein Rechtssatz sei, der auch den Schutz des individuellen Interesses der einzelnen Luftfahrtunternehmer zum Gegenstand habe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 290 [293]; 6, 167 [169]; 27, 29 [31]; 28, 131 [134]; 30, 135 [137]).

  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Nur wenn letzteres der Fall wäre, könnte in ein Recht des Klägers eingegriffen sein (BVerwGE 28, 131 [135]).

    Ein durch die angefochtene Genehmigung bewirkter Eingriff in ein Recht der Klägerin kann auch nicht mit der Begründung bejaht werden, daß § 43 LuftVZO, weil er die Regelung des Benutzungsentgelts von der behördlichen Genehmigung abhängig mache, ein Rechtssatz sei, der auch den Schutz des individuellen Interesses der einzelnen Luftfahrtunternehmer zum Gegenstand habe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 290 [293]; 6, 167 [169]; 27, 29 [31]; 28, 131 [134]; 30, 135 [137]).

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Ob diese Rechtsbeziehungen entsprechend der nahezu einhelligen Ansicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1969 in BB 1969, 1239 = Der Betrieb 1969, 1790 = MDR 1970, 214 und Urteil vom 27. Oktober 1972 in DVBl. 1974, 558 ff.; ferner Hofmann-Grabherr, a.a.O., RdNrn. 35 ff. zu § 6 LuftVG; Schleicher-Reymann-Abraham, Das Recht der Luftfahrt, 2. Bd., 3. Aufl. 1966, Anm. 24, 29 zu § 6 LuftVG; Ruhwedel, BB 1965, 1093 [1094]) privatrechtlich oder, wie Ossenbühl (DVBl. 1974, 541 ff.) annimmt, öffentlich-rechtlich sind, ist hier unerheblich.
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Aus einer Rechtsvorschrift, die ein derartiges - nicht dem einzelnen Benutzer, sondern dem Gesamt(Staatsaufsichts-)interesse dienendes - Genehmigungsverfahren geschaffen hat, kann der einzelne Flughafenbenutzer kein geschütztes öffentliches Eigenrecht auf die gesetzmäßige Ausübung der behördlichen Aufsichtspflicht herleiten (so auch besonders BVerwGE 21, 338 [BVerwG 12.07.1965 - VII C 7/64] [340], bestätigt durch BVerfGE 31, 33 [BVerfG 27.04.1971 - 2 BvR 708/65] [39 ff.]; BVerwGE 31, 359 [367]).
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Sie ist damit ein gestaltender Verwaltungsakt im Sinne von § 42 Abs. 1 VwGO (vgl. Hofmann-Grabherr, Luftverkehrsgesetz, 1971, § 6 RdNrn. 27, 56; ebenso für die Genehmigung nach § 6 LuftVG Urteil des IV. Senats vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 -, NJW 1969, 340 ff., insoweit nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Seine Klage ist daher ihrem Wesen nach eine Popularklage, die dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz nicht unterliegt (BVerwGE 19, 269 [271]).
  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Ein durch die angefochtene Genehmigung bewirkter Eingriff in ein Recht der Klägerin kann auch nicht mit der Begründung bejaht werden, daß § 43 LuftVZO, weil er die Regelung des Benutzungsentgelts von der behördlichen Genehmigung abhängig mache, ein Rechtssatz sei, der auch den Schutz des individuellen Interesses der einzelnen Luftfahrtunternehmer zum Gegenstand habe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 290 [293]; 6, 167 [169]; 27, 29 [31]; 28, 131 [134]; 30, 135 [137]).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Ein Kläger ist in seinen Rechten nur dann verletzt, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den angefochtenen Verwaltungsakt betroffen wird (statt vieler BVerwGE 10, 122 [123]).
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67

    Gerichtliche Berücksichtigung von während eines Rechtsstreit eintretenden

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74
    Aus einer Rechtsvorschrift, die ein derartiges - nicht dem einzelnen Benutzer, sondern dem Gesamt(Staatsaufsichts-)interesse dienendes - Genehmigungsverfahren geschaffen hat, kann der einzelne Flughafenbenutzer kein geschütztes öffentliches Eigenrecht auf die gesetzmäßige Ausübung der behördlichen Aufsichtspflicht herleiten (so auch besonders BVerwGE 21, 338 [BVerwG 12.07.1965 - VII C 7/64] [340], bestätigt durch BVerfGE 31, 33 [BVerfG 27.04.1971 - 2 BvR 708/65] [39 ff.]; BVerwGE 31, 359 [367]).
  • BVerwG, 12.07.1965 - VII C 7.64
  • BVerwG, 31.10.1955 - V C 16.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1958 - VII C 44.57
  • BVerwG, 06.04.2018 - 3 C 20.16

    Flughafenentgelte: EuGH soll Reichweite der Genehmigung der Flughafenentgelte

    Das Entgelt werde, wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 (ZLW 1978, 49) für die Vorgängerregelung in § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) anerkannt habe, durch die Genehmigung nicht rechtlich bindend mitgestaltet.

    In diesem Rechtsverhältnis zwischen Flughafenleitungsorgan und Flughafennutzer sind die Entgeltordnungen rechtlich als einseitig vom Flughafenleitungsorgan festgesetzte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzuordnen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 - ZLW 1978, 49, juris Rn. 18 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - BGHZ 174, 48 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass eine gemäß § 43 LuftVZO dem Flughafenunternehmer (= Flughafenleitungsorgan) für die Erhöhung der Entgelte erteilte Genehmigung allein das Rechtsverhältnis zum Genehmigungsempfänger betrifft und den Luftfahrtunternehmer, der den Flughafen zum Landen und Abstellen seiner Luftfahrzeuge benutzt (= Flughafennutzer) nicht in seinen eigenen Rechten verletzen kann, weshalb dem Flughafennutzer die Klagebefugnis fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 - ZLW 1978, 49, juris Rn. 16 ff.).

    a) Wie gezeigt hat das Bundesverwaltungsgericht unter der Geltung von § 43 LuftVZO - und damit vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2009/12/EG - die Befugnis von Flughafennutzern verneint, gegen die behördliche Genehmigung der vom Flughafenbetreiber festgelegten Flughafenentgelte im Verwaltungsrechtsweg vorzugehen; die Rechtsstellung des Flughafennutzers werde durch die Genehmigung nicht berührt (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 - ZLW 1978, 49, juris Rn. 18 f.).

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

    Dem könne nicht entgegengehalten werden, daß die dem Flughafenunternehmer nach § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilte behördliche Genehmigung der von ihm festgelegten generellen Regelung der Flughafenbenutzungsentgelte einen den Flughafen benutzenden Luftfahrtunternehmer nicht in seinen Rechten verletzen könne (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4), und daß auch der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung durch die dem Vermieter nach § 8 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes erteilte behördliche Genehmigung der Erhöhung der Durchschnittsmiete nicht in seinen Rechten berührt werde (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226): Im Gegensatz zu diesen Fällen sei nämlich die genehmigte Entgeltregelung im vorliegenden Falle infolge der Erteilung der Genehmigung zwingend und ausnahmslos anzuwenden.

    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den Verwaltungsakt betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 A 17.57 - BVerwGE 10, 122 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O.).

    Für diese Genehmigungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sich deren Rechtswirkung darauf beschränkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Entgeltordnung des Unternehmens als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die geforderten Entgelte zu verwenden (Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ; Beschluß vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 203.79 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 75; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juni 1980 - 2 BvR 1430/79 -).

    Es ist anerkannt, daß eine Prüfung der - wie hier - von einer Partei einseitig festgelegten Vertragsordnung durch das ordentliche Gericht nicht wegen dessen Bindung an rechtswirksame Verwaltungsakte ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 - DVBl. 1974, 558 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ).

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Ob bei einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung die Verletzung eigener Rechte in Betracht kommt, lässt sich nicht generell beantworten; dies richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet (vgl BVerwGE 27, 29; BVerwG DÖV 1978, 619).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 6 A 3.15

    Anfechtung der Genehmigung der Entgeltverordnung eines Flughafenbetreibers durch

    Vor diesem Hintergrund, könne auf die veraltete Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -) nicht mehr abgestellt werden.

    Das Entgelt wird durch die Genehmigung der Entgeltordnung daher nicht rechtlich bindend mitgestaltet (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, DÖV 1978, S. 619 ff., Rn. 18 f. bei juris zur Vorgängerregelung des § 19b LuftVG in § 43a LuftVZO).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Ob bei einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung die Verletzung eigener Rechte in Betracht kommt, läßt sich nicht generell beantworten; dies richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet (vgl BVerwGE 27, 29, 31; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DÖV 1978, 619, 620).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Hierzu gehört nicht das "typisierte Interesse der Gesamtheit der Flughafenbenutzer" an der Festsetzung angemessener Gebührensätze (vgl. Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 476/08

    Drittschutz im Zusammenhang mit der Genehmigung von Entgelten für

    a.A. Lübbig, in Badura/ von Danwitz/ Herdegen/ Sedemund/ Stern (Hrsg), Beck´scher PostG- Kommentar, 2004, § 22 Rn. 70, sowie Sedemund/v. Danwitz, in Badura/ von Danwitz/ Herdegen/ Sedemund/ Stern (Hrsg), Beck´scher PostG-Kommentar 2000, § 22 Rn. 59 ff; vgl. die Klagebefugnis wegen der fehlenden unmittelbaren Wirkung einer Genehmigung verneinend: BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1979 - 7 B 203.79 -, juris, Rn. 3 zu § 39 PBefG, sowie Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, juris, Rn. 17 ff., zu § 43 LuftVZO.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, juris, Rn. 17, 23.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 13 A 478/08

    Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen durch die

    a.A. Lübbig, in Badura/ von Danwitz/Herdegen/ Sedemund/Stern (Hrsg), Beck´scher PostG- Kommentar, 2004, § 22 Rn. 70, sowie Sedemund/v. Danwitz, in Badura/von Danwitz/ Herdegen/Sedemund/ Stern (Hrsg), Beck´scher PostG-Kommentar 2000, § 22 Rn. 59 ff; vgl. die Klagebefugnis wegen der fehlenden unmittelbaren Wirkung einer Genehmigung verneinend: BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1979 - 7 B 203.79 -, juris, Rn. 3 zu § 39 PBefG, sowie Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, juris, Rn. 17 ff., zu § 43 LuftVZO.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, juris, Rn. 17, 23.

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen zur behördlichen Genehmigung von Benutzungsentgelten dem Benutzer der jeweiligen Einrichtung die Klagebefugnis für die Anfechtung der Tarifgenehmigung verweigert mit der Begründung, es sei jeweils noch eine Umsetzung notwendig oder die Genehmigung berechtige den Adressaten zwar zur Erhebung des erhöhten Entgelts, verpflichte ihn aber nicht dazu (vgl. Urteile vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - DÖV 1978 S. 619; vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226; vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147; vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 6 A 16.15

    (Kein) Klagerecht einer Luftfahrtgesellschaft gegen die Entgeltordnung eines

    Vor diesem Hintergrund, könne auf die veraltete Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -) nicht mehr abgestellt werden.

    Das Entgelt wird durch die Genehmigung der Entgeltordnung daher nicht rechtlich bindend mitgestaltet (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - VII C 72.74 -, DÖV 1978, S. 619 ff., Rn. 18 f. bei juris zur Vorgängerregelung des § 19b LuftVG in § 43a LuftVZO).

  • VG Berlin, 10.05.1983 - 16 A 453.82

    Rechtmäßigkeit einer Erklärung über die Erhöhung eines Zinssatzes eines

  • BVerwG, 05.10.1979 - 7 B 203.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Änderung der

  • VG Berlin, 03.06.2002 - 4 A 89.00

    Genehmigung von Wasser-und Entwässerungstarifen; Anforderungen an die Erteilung

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